Regeln

Ein Aufenthalt ohne Sorgen

Regeln für das Angebot „Sorgloser Aufenthalt”

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Regeln für den Kauf der Dienstleistung „Sorgenfreier Aufenthalt” fest, die den Ausschluss der Haftung für Schäden umfasst, die während des Aufenthalts der Gäste in den Räumlichkeiten von Solarento entstehen.
  2. „Aufenthalt ohne Sorgen” wird als Zusatzoption für Gäste angeboten, die einen Aufenthalt in Unterkünften buchen, die von Solarento Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau verwaltet werden.
  3. Der Kauf der Dienstleistung „Sorgloser Aufenthalt” ist freiwillig und kann bei der Buchung oder zu einem anderen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Tag des Aufenthaltsbeginns, erfolgen.

§ 2. Preis und Kaufmodalitäten

  1. Die Kosten für den Kauf der Dienstleistung „Aufenthalt ohne Sorgen” betragen 15 PLN (in Worten: fünfzehn Zloty 00/100) brutto pro Gast in der Unterkunft für die gesamte Dauer des Aufenthalts. 
  2. Voraussetzung für das Inkrafttreten des „Sorglosen Aufenthalts” ist die Bezahlung des Angebots spätestens am Tag des Aufenthaltsbeginns.
  3. Der Kauf der Dienstleistung „Sorgloser Aufenthalt” kann wie folgt erfolgen:
    • über die Website www.solarento.com,
    • in der Solarento-App – der sogenannten Anmeldekarte, die vor Beginn des Aufenthalts versandt wird,

§ 3. Umfang des Schutzes

  1. Der Service „Aufenthalt ohne Sorgen” umfasst den Ausschluss der Haftung für Sachschäden, die von Gästen während ihres Aufenthalts im Apartment verursacht wurden, bis zu einem Gesamtbetrag von 500 PLN brutto (fünfhundert Zloty 00/100).
  2. Die Haftungsausschlüsse im Rahmen des Services „Sorgloser Aufenthalt” gelten ausschließlich für Schäden:
    • unbeabsichtigt entstanden,
    • die sich aus der normalen Nutzung der Wohnung ergeben,
    • die während des Aufenthalts der Person entstanden sind, die die oben genannte Dienstleistung gekauft hat.

§ 4. Haftungsausschluss

  1. Der Service „Sorgenfreier Aufenthalt” umfasst keine Schäden, die verursacht wurden durch:
    • Organisation von Veranstaltungen in der Einrichtung,
    • Konsum von Alkohol oder Rauschmitteln,
    • vorsätzliche Beschädigung der Ausstattung oder Elemente des Apartments,
    • Vandalismus, Graffiti, Werfen von Gegenständen usw.
  2. Die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, insbesondere:
    • das Fenster oder die Balkontür bei Regen oder Sturm offen lassen,
    • Elektro- oder Gasgeräte eingeschaltet und unbeaufsichtigt zu lassen,
    • die nicht bestimmungsgemäße oder nicht den Gebrauchsanweisungen entsprechende Verwendung von Haushaltsgeräten (z. B. Geschirrspüler, Waschmaschine, Kaffeemaschine),
    • Verursachung einer Überschwemmung der Räumlichkeiten infolge eines nicht zugedrehten Wasserhahns usw.
  3. Außerhalb des Lokals entstanden, z. B.:
    • in den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes (Treppenhäuser, Aufzüge, Garagen),
    • auf Parkplätzen oder Außenflächen, die zur Wohnanlage gehören. 
  4. Durch Diebstahl oder Verlust von Ausrüstung entstandene Schäden, insbesondere:
    • durch das Herausbringen von Ausstattungselementen aus dem Apartment,
    • verlorene Schlüssel, Fernbedienungen für Tore, Zugangskarten (Gebühren für verlorene Gegenstände werden separat berechnet),
    • Verlust von Haushaltsgeräten/Unterhaltungselektronik durch Diebstahl ohne Einbruchsspuren, z. B. weil die Wohnung unverschlossen geblieben ist,
  5. Die durch Haustiere verursacht wurden, wenn deren Aufenthalt nicht zuvor bei Solarento angemeldet und von Solarento genehmigt wurde. 
  6. Im Zusammenhang mit dem Rauchen von Tabak oder E-Zigaretten im Apartment, insbesondere: – Verschmutzungen, Brandflecken an Möbeln, Teppichen, Bettwäsche, Vorhängen, – Beschädigungen von Brandschutz- oder Rauchmeldeanlagen.
  7. Im Zusammenhang mit technischen Anlagen, insbesondere:
    • Schäden an Wasser-, Abwasser-, Elektro- oder Heizungsinstallationen, wenn sie durch unbefugte Eingriffe entstanden sind, 
    • die eigenmächtige Demontage von Ausstattungselementen (z. B. Heizkörpern, Beleuchtungskörpern).
  8. Verursacht durch Dritte, die sich auf Einladung des Gastes in der Wohnung aufgehalten haben, sofern sie nicht als zum Aufenthalt berechtigte Personen registriert waren.
  9. Nicht dokumentierte oder nicht rechtzeitig gemeldete, d. h. nach Beendigung des Aufenthalts gemeldete oder nicht vom Personal der Einrichtung überprüfbare
  10. Dritten (z. B. Nachbarn) zugefügte Schäden,
  11. Über 500 PLN – in diesem Fall haftet der Gast für Schäden über 500 PLN.
  12. Nach Beendigung des Aufenthalts gemeldet, ohne dass sie vom Personal der Einrichtung überprüft werden können.

§ 5. Regeln für die Meldung von Schäden

  1. Der Schaden muss unverzüglich, spätestens am Tag seines Entstehens, gemeldet werden, und zwar durch:
    • die Solarento-App – „Anmeldekarte”, die vor Beginn des Aufenthalts versandt wurde,
    • Kontaktformular auf der Website www.solarento.com,
  2. Die Anmeldung sollte Folgendes enthalten:
    • Name und Vorname der meldenden Person, 
    • Reservierungsnummer oder Bezeichnung des Apartments, 
    • Datum und Uhrzeit des Ereignisses,
    • genaue Beschreibung des Schadens, 
    • wenn möglich – Fotos der beschädigten Gegenstände.
  3. Nach Erhalt der Meldung oder Feststellung des Schadens durch das Reinigungsteam nach dem Aufenthalt der Gäste – wird das Personal von Solarento den Schaden begutachten und ein Schadensprotokoll erstellen, das dem Gast zur Einsicht oder Unterschrift vorgelegt werden kann, wenn die Begutachtung während des Aufenthalts der Gäste stattfindet.
  4. Die Überprüfung umfasst: 
    • Beurteilung der Art, des Ausmaßes und der Ursache des Schadens, 
    • Feststellung, ob der Schaden in den Geltungsbereich der in § 3 definierten Leistung „Sorgenfreier Aufenthalt” fällt und nicht unter die in § 4 genannten Ausschlüsse fällt, 
    • Ermittlung der geschätzten Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Eigentums.
  5. Die Anerkennung des Schadens und dessen Übernahme durch den Service „Sorgenfreier Aufenthalt” erfolgt durch eine Entscheidung von Solarento, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständigen Meldung getroffen wird. In begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden, worüber der Gast informiert wird.
  6. Im Falle einer Ablehnung der Anerkennung des Schadens wird Solarento eine Begründung für die Entscheidung vorlegen und dabei die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen angeben, einschließlich etwaiger Ausnahmen gemäß § 4.
  7. Bei Schäden, die den Wert von 500 PLN überschreiten, deckt „Aufenthalt ohne Sorgen” den Schaden bis zu diesem Betrag, während die Differenz vom Gast gemäß einer separaten Rechnung, die ihm zugestellt wird, zu zahlen ist.
  8. Wird der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet oder kann er vom Solarento-Personal nicht überprüft werden, gilt „Sorgloser Aufenthalt” nicht und der Gast haftet für den Schaden nach den allgemeinen Bestimmungen.

§ 6. Schlussbestimmungen

  1. Mit dem Kauf der Dienstleistung „Aufenthalt ohne Sorgen” akzeptiert der Gast die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Solarento behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei diese Änderungen keinen Einfluss auf bereits gekaufte „Sorglos-Aufenthalte” haben.
  3. In nicht geregelten Fällen gelten die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  4. Die Geschäftsordnung tritt am 26.06.2025 in Kraft.